Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Einzelveranstaltungen, Seminare, Qualifizierungen und Trainings
werden nur mit der festgelegte Mindestteilnehmendenzahl und Maximalteilnehmendenzahl durchgeführt.
Falls zu wenige Anmeldungen vorliegen, kann nach schriftlicher Einverständniserklärung der Teilnehmenden die Gebühr prozentual erhöht oder die Anzahl der Unterrichtsstunden reduziert werden. Damit kann dem Wunsch der Angemeldeten den Unterricht doch statt finden zu lassen in Ausnahmefällen entsprochen werden (wen die Ziele mit der Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl erreicht werden kann).
 
Buchung von Trainings, Anmeldungen zu den Qualifizierungen:
Zu allen Trainings und Qualifizierungen ist Ihre Online-Buchung unter www.ag-sozialkompetent.de erforderlich.
Die Buchung von einem Training ist verbindlich und wird per E-Mail bestätigt. Buchungen haben bei Einzeltrainings und Stufenprojekten 3 Monate vor Beginn des geplanten Trainings und bei Schulprojekten 6 Monate vor Beginn des Trainings vorzuliegen. Kurzfristige Buchungen können in Ausnahmefällen und nur nach Absprache entgegen genommen werden. Die "AG Sozial Kompetent", deren Netzwerkleitungen, deren Trainer/innen oder die Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt" benachrichtigt Sie, wenn das Training nicht stattfinden kann oder eine Änderung eintritt. Ihre Daten dienen internen statistischen Auswertungen und werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert.
Die Anmeldung für die Qualifizierungen können bis zum Beginn der Qualifizierung erfolgen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl 7 bzw. 14 Werktage vor Beginn ereicht wurde. Die Anmeldung ist verbindlich und wird von der Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt" bestätigt. Die Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt" benachrichtigt Sie, wenn die Qualifizierung belegt ist, nicht stattfindet oder eine Änderung eintritt. Ihre Daten dienen internen statistischen Auswertungen und werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Bildungsschecks können Sie für die angebotenen Qualifizierungen beantragen. Dadurch kann sich die Gebühr wesentlich kürzen. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung zu einer Qualifizierung bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einlösung von Bildungsschecks. Bei Problemen in der Abrechnung bezahlen die Teilnehmer/innen die gesamten Gebühren. 
 
Zahlung und Fälligkeit:
Mit der Buchung eines Trainings oder der Anmeldung zu einer Qualifizierung verpflichten Sie sich zur Zahlung der angegebenen Gebühren, auch wenn Sie die Qualifizierung oder das Training nicht oder nur teilweise besuchen.
Die Gebühren überweisen Sie wie in der Rechnungsstellung genannt.
 
Ratenzahlung bei den Qualifizierungen:
Wenden Sie sich bitte an die Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt" Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenn Sie bei den Qualifizierungen von unserem Angebot in Raten zu zahlen, Gebrauch machen möchten.  Bei der Bezahlung von Trainings ist Ratenzahlung nicht vorgesehen.
 
Abmeldungen bei den Qualifizierungen:
Abmeldungen nach erfolgten Buchungen der Qualifizierungen sind nur nach den Bedingungen und Fristen der Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt möglich bei
Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt"
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Abmeldungen mit dem Ziel der Gebührenreduzierung oder des Gebührenerlasses sind ebenfalls an die Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt" zu richten, die im Einzelfall darüber entscheidet. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Abmeldung bei der Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt".
 
Hausordnung, Haftung:
Als Teilnehmende von Qualifizierungen und Trainings sind Sie Gast in den jeweiligen Räumen. Halten Sie sich bitte deswegen an die dort jeweils geltende Hausordnung.
Die AG Sozial Kompetent übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen.
 
Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen die "AG Sozial Kompetent" sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt dann nicht, wenn die "AG Sozial Kompetent" schuldhaft Rechte der Teilnehmer verletzt, die diesen nach Inhalt und Zweck des Veranstaltungsvertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Veranstaltungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 
Teilnahmebescheinigung:
Bei der erfolgreichen Teilnahme an der Qualifizierung wird ein Studienschein bzw. ein Zertifikat ausgestellt. Die einmalige Ausfertigung im jeweiligen Semester des Kursbesuchs ist gebührenfrei. Für die spätere Ausstellung von Bescheinigungen o.ä wird eine Gebühr erhoben.
 
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:
Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt"
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hagedornstr.17
51069 Köln
 
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
 
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
 
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren sie bitte den folgenden Text, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an:
Bildungseinrichtung "Aktiv gegen Gewalt"
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hagedornstr.17
51069 Köln

 

 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) der folgende gebuchte Qualifizierung/Training (*)
Angabe Titel, Veranstaltungsort, Termin
______________________________________________________________________________________________
 
gebucht am ___________________
 
Name des Teilnehmenden/Trägers
_______________________________________________
 
Anschrift des Teilnehmenden/Trägers
_______________________________________________
_______________________________________________
_______________________________________________
 
 
Datum               Unterschrift des Teilnehmenden (Qualifizierung) oder Leitung des Trägers (Trainings)
(*) Unzutreffendes streichen
 
Informationen zum Führungszeugnis:
Jede/r hat ein Recht auf Bildung (Grundgesetz) und deshalb wird für Bildung (Qualifizierungen) als solches kein Führungszeugnis als Grundlage für die Teilnahme verlangt. Als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an einer Qualifizierung wird kein Führungszeugnis verlangt (s.o.). Die AG Sozial kompetent behält sich jedoch vor, im konkreten Einzelfall und bei begründeten Verdachtsfällen eine Überprüfung des Teilnehmers /der Teilnehmerin zu initiieren.
Anders ist es, wenn die Bildung (Qualifizierungen) im Weiteren dazu genutzt wird um - wie bei der AG Sozial Kompetent - mit Kinder und Jugendlichen zu arbeiten. Die AG Sozial kompetent empfiehlt den anfragenden Kinder- und Jugendeinrichtungen, sich grundsätzlich von allen die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder tätig werden wollen, Führungszeugnisse vorlegen zu lassen.
Im eigenen Interesse der zukünftigen Trainerinnen und Trainer empfiehlt die AG Sozial Kompetent eigeninitiativ ein Führungszeugnis zu beantragen.
 
Das Führungszeugnis (Deutschland, früher polizeiliches Führungszeugnis) ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person.
Was ist ein "erweitertes Führungszeugnis"?
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuchs (StGB). Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte (§§ 180 a, 181 a, 183 bis 184g StGB) oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen der §§ 171, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 StGB sind bei Vorliegen einer der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein „erweitertes Führungszeugnis“ beantragt. In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen.
 

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